Verkehrswertermittlung
Ich erstelle für meine Kunden eine Werteinschätzung unter Berücksichtigung von §194 Baugesetzbuch, Wertermittlungsrichtlinie (WertR) und Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zur aktuellen Verkehrswerteinschätzung. Wird Ihre Immobilie von WESTI-IMMOBILIEN vermittelt werden, dann wir ein Kurzgutachten für Sie in unserem Leistungsumfang mit beinhaltet sein.
Aufgrund meiner Tätigkeiten für den Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim sind nachfolgende Gemeinden/Städte für die Gutachtenerstellung ausgenommen:
- Besigheim
- Bönnigheim
- Kirchheim am Neckar
- Löchgau
- Erligheim
- Freudental
- Walheim
- Gemmrigheim
- Mundelsheim
- Hessigheim
Gutachten für institutionelle Unternehmen:
Ich ermittle den Beleihungswert für Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen, Wohnhäuser, Mehrfamilienhäuser) nach den speziell vorgegebenen Beleihungsrichtlinien der einzelnen Banken bzw. Versicherungen.