Verkehrswertermittlung

 

Ich erstelle für meine Kunden eine Werteinschätzung unter Berücksichtigung von §194 Baugesetzbuch, Wertermittlungsrichtlinie (WertR) und Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) zur aktuellen Verkehrswerteinschätzung. Wird Ihre Immobilie von WESTI-IMMOBILIEN vermittelt werden, dann wir ein Kurzgutachten für Sie in unserem Leistungsumfang mit beinhaltet sein.

 

Aufgrund meiner Tätigkeiten für den Gemeinsamer Gutachterausschuss bei der Stadt Besigheim sind nachfolgende Gemeinden/Städte für die Gutachtenerstellung ausgenommen:

 

- Besigheim

- Bönnigheim

- Kirchheim am Neckar

- Löchgau

- Erligheim

- Freudental

- Walheim

- Gemmrigheim

- Mundelsheim

- Hessigheim

Gutachten für institutionelle Unternehmen:

Ich ermittle den Beleihungswert für Wohnimmobilien (Eigentumswohnungen, Wohnhäuser, Mehrfamilienhäuser) nach den speziell vorgegebenen Beleihungsrichtlinien der einzelnen Banken bzw. Versicherungen.